Schornsteinberechnungen sind immer dann auszuführen, wenn es zu Änderungen an der Feuerungsanlage kommt.
Werden die Feuerstätte oder das Abgasrohr oder der Schornstein geändert, dann ist immer eine Berechnung erforderlich.
Die Berechnung ist der Nachweis für die Funktion der Feuerungsanlage. Ohne diesen Nachweis darf eine Feuerungsanlage nicht betrieben werden. Lassen Sie sich immer eine Schornsteinquerschnittsberechnung aushändigen.
Es wird nach Schornsteinquerschnittsberechnungen für eine einfache Belegung oder für eine mehrfache Belegung des Schornsteins unterschieden.
Wir überprüfen vorhandene Berechnungen oder führen für jedes Bauvorhaben Schornsteinquerschnittsberechnungen durch.
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